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Auf diesen Seiten finden Sie mein Angebot als vereidigter Gerichtsdolmetscher und Übersetzer. Als ermächtigter Übersetzer biete ich staatlich anerkannte Übersetzungen für Kroatisch, Bosnisch und Serbisch an.

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, z.B. von einer Urkunde, einem Vertrag oder einem anderen juristischen Text, können Sie auf mich als allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer zurückgreifen. Als Urkundenübersetzer fertige ich offizielle amtliche Übersetzungen verschiedener Dokumente an.

Übersetzung

Wenn Sie Broschüren, Briefe, Werbetexte, Bücher, Fachtexte, präzise technische Bedienungsanleitungen oder sinngemäße Zusammenfassungen von Rechtstexten oder Zeitungsartikeln benötigen, dann genügt meistens eine einfache unbeglaubigte Übersetzung oder unter Umständen eine verkürzte Wiedergabe des Inhalts.

Wenn der zu übersetzende Text als beglaubigte Übersetzung amtlich beglaubigt werden soll, dann muss dies ein gerichtlich ernannter/zertifizierter, beeidigter (beeideter/vereidigter) Gerichtsdolmetscher und ermächtigten Übersetzer mit seiner Unterschrift und Stempel/Siegel bestätigen.

Die beglaubigte Übersetzung

Meistens bedarf es der beglaubigten Übersetzung von Personenstandsurkunden und anderen Dokumenten, wie z.B.:

Beschluss, Bescheid, Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Staatsangehörigkeitsbescheinigung, Einbürgerungszusicherung, Ausbürgerungsurkunde, Namenänderungsbescheid, Scheidungsurteil, Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Führerschein, Nachlassbeschluss, Testamentschreiben, Vaterschaftsanerkennung, Schulzeugnis, Diplomurkunde, Auszug aus dem Handelsregister, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag u.ä.

Verlangen die Behörden eine beglaubigte Übersetzung (oder amtlich beglaubigte Übersetzung) von Ihnen, dann muss die Übersetzung von einem Übersetzer angefertigt werden, der gerichtlich beeidigt (beeidet/vereidigt) ist und der die Übereinstimmung von Original(Urschrift) und Übersetzung mit seinem Siegel und Unterschrift bescheinigt. Die Gerichtsdolmetscher werden im Bundesland Berlin vom Landgericht, in manchen anderen Bundesländern vom Oberlandesgericht, ernannt.

Bei möglichen Fragen rund um Immobilienkauf in Kroatien siehe Grundstückserwerb in Kroatien oder unter „Kaufvertrag“ links unter FAQ oder hier.

Anders als der beeidigte Dolmetscher, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt/beglaubigt, darf der Notar die Identität des Unterzeichnenden und Unterschrift unter einem Vertrag beurkunden.

Benötigen Sie eine Vollmacht oder Erberklärung im Ausland, so darf ich diese für Sie in Ihrem Auftrag zwar verfassen und bei Bedarf als beglaubigte Übersetzung anfertigen und darüber hinaus – auf Ihren Wunsch – die Apostille (Überbeglaubigung / Legalisierung fürs Ausland) vom Landgericht beantragen, darf aber nicht Ihre Unterschrift/Identität bescheinigen. Dies macht dann ein Notar für Sie, nachdem Sie einen Termin für die notarielle Unterschriftsbeglaubigung vereinbart haben. Meistens genügt es bei Vollmachten oder Erberklärungen eine sog. „einfache Unterschriftbeglaubigung“ vom Notar vorzunehmen. In diesem für Sie preislich wesentlich günstigeren Fall beglaubigt der Notar dann lediglich Ihre in seiner Anwesenheit gezeichnete Unterschrift samt Identität, nicht aber den Inhalt der Urkunde.

Der Übersetzer bestätigt in diesem Fall nur, dass der Inhalt eines solchen Vertrages mit dem Inhalt der von ihm angefertigten Übersetzung übereinstimmt.

Ein Notar (oder auch Ihr örtliches Bürgerbüro) darf in aller Regel eine beglaubigte Kopie einer Urkunde, Diploms, Vertrag o.ä. anfertigen.

Mehr zu Apostillen und notariellen Unterschriftsbeglaubigungen finden Sie unter unter FAQ oder hier.

Es gibt juristische oder arbeitsrechtliche Begriffe die keine Entsprechung in der Zielsprache haben, wie z.B der Begriff „Altersteilzeit“. In solchen Fällen sollte der Übersetzer in der Fußnote eine möglichst kurze und schlüssige Erklärung dieses im Kroatischen nicht vorhandenen Begriffes angeben.



Wenn Sie eine Anfrage haben, kontaktieren Sie mich gern auf einem der folgenden Wege oder senden Sie mir einfach unverbindlich die zu übersetzenden Dokumente eingescannt per Mail, per Fax oder in Kopie per Post zu. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung per Post bundesweit innerhalb von zwei Werktagen ab Auftragserteilung.

Ihre Anfrage wird noch am gleichen Tag beantwortet.

Tel.:+49(0)30 -897 30 151
Fax:+49(0)30 -897 84 472
Mobil:+49(0)179 -672 65 44
E-Mail:info@jezik.de

Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter
Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer (Landgericht Berlin)

Stjepan Škorić
Südwestkorso 34
14197 Berlin