Auf diesen Seiten finden Sie mein Angebot als vereidigter Gerichtsdolmetscher und Übersetzer. Als ermächtigter Übersetzer biete ich staatlich anerkannte Übersetzungen für Kroatisch, Bosnisch und Serbisch an.
Die von mir beglaubigten Übersetzungen sind weltweit, besonders in allen deutschsprachigen sowie in den Ländern Ex-Jugoslawiens als amtliche Übersetzung gültig/anerkannt.
Der Mindestpreis für einen Übersetzungsauftrag beträgt 25 . Für die Entschädigung von Gerichtsdolmetschern- und Übersetzern ist das JVEG maßgeblich. Danach beträgt der Zeilenpreis (55 Schreibmaschinenanschläge je Zeile) mindestens 1,55 bis 2,05 für beglaubigte Übersetzungen. Stundenhonorar beträgt danach 70 . Diese Festpreise gelten vor allem für Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Ansonsten unterliegen die Preise dem Gebot der freien Marktwirtschaft - der Preis ist also Verhandlungssache. Den genauen Preis erfahren Sie nach meiner Einsicht in das Originaldokument, das Sie mir jederzeit als Kopie, Scan oder Fax vertrauensvoll und unverbindlich zusenden können, damit ich Ihnen ein kostenloses Angebot erstellen kann.
Nein. PDF-Dokumente sind von mir erwünscht, in ca. 98 % aller Fälle erhalte ich das Dokument eingescannt als PDF/Fax/Kopie. Als staatlich anerkannter und ermächtigter Gerichtsübersetzer bescheinige ich lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, die Vorlage des Originaldokuments ist bei mir nicht notwendig, es sei denn, Sie oder der Endabnehmer/Behörde der beglaubigten Übersetzung verlangen ausnahmsweise ausdrücklich von mir, dass das Originaldokument zusammen mit der beglaubigten Übersetzung angeheftet/angenietet wird - in diesem Falle (eher Ausnahme als Regel!) sollten Sie mir das Originaldokument entweder persönlich oder per Post (0,55 ) oder per Einschreiben (2,15 ) zusenden. Normalerweise wird von mir fast immer nur eine Kopie des Originaldokuments samt Übersetzung angeheftet/angenietet. Das Originaldokument legen Sie zusammen mit der beglaubigten Übersetzung dem Endabnehmer/Behörde vor, damit bei Bedarf die Echtheit/Abgleich des Originaldokuments mit der im Anhang der beglaubigten Übersetzung befindlichen Ablichtung des Originaldokuments nachgeprüft werden kann. So verfügen Sie weiterhin über das unversehrte Originaldokument, das Sie bei Bedarf auch in Zukunft evtl. anderweitig verwenden können. Ausnahme: Vorlage des Originals kann beispielsweise notwendig sein, wenn eine bestimmte Urkunde vom Landgericht mit einer Apostille legalisiert werden muss oder wenn es der Endabnehmer ausdrücklich verlangt, dass das Originaldokument physisch mit der beglaubigten Übersetzung verbunden sein muss.
Sie überweisen mir den Betrag auf mein Konto; Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post auf die von Ihnen angegebene Zustellanschrift innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach Auftragserteilung.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, z.B. von einer Urkunde, einem Vertrag oder einem anderen juristischen Text, können Sie auf mich als allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer zurückgreifen. Als Urkundenübersetzer fertige ich offizielle amtliche Übersetzungen verschiedener Dokumente an: Beschluss, Bescheid, Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Staatsangehörigkeitsbescheinigung, Einbürgerungszusicherung, Ausbürgerungsurkunde, Namenänderungsbescheid, Scheidungsurteil, Rentenbescheid, Sterbeurkunde. Weitere Schwerpunkte sind Übersetzungen aus Wirtschaft, EDV – z.B. Lokalisierung von Webseiten oder Dokumentation, Medizin und Psychologie, Gesellschaft und Politik.
Als kroatischer Muttersprachler kann ich Sie bei allen Anliegen unterstützen, bei denen es auf Kenntnis von Sprache, Land und Leuten ankommt - z.B. bei der Knüpfung geschäftlicher Kontakte, als Simultan- und Konferenzdolmetscher auf internationalen Messen oder als staatlich anerkannter Gerichtsdolmetscher bei Standesamt und anderen Behörden.
Wenn Sie eine Anfrage haben, kontaktieren Sie mich gern auf einem der folgenden Wege oder senden Sie mir einfach unverbindlich die zu übersetzenden Dokumente eingescannt per Mail, per Fax oder in Kopie per Post zu. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung per Post bundesweit innerhalb von zwei Werktagen ab Auftragserteilung.
Ihre Anfrage wird noch am gleichen Tag beantwortet.
Tel.: | +49 | (0)30 | - | 897 30 151 |
Fax: | +49 | (0)30 | - | 897 84 472 |
Mobil: | +49 | (0)179 | - | 672 65 44 |
E-Mail: | info@jezik.de |
Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter
Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer (Landgericht Berlin)
Stjepan korić
Südwestkorso 34
14197 Berlin